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Kostenübernahme durch Krankenkassen
Klassische Schönheitsoperationen bilden nur eine der vier Säulen der plastischen Chirurgie.Die vier Säulen der plastischen Chirurgie
- ästhetische / kosmetische Chirurgie ("Schönheitsoperationen")
- rekonstruktive / Wiederherstellungs-Chirurgie
- Verbrennungschirurgie
- Handchirurgie
Letztere drei Richtungen beschäftigen sich mit der Beseitigung angeborener und erworbener Defekte. Zu den angeborenen Defekten gehören Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten ("Hasenscharte"), Schielen und ähnliche Fehlbildungen. Zu den erworbenen Defekten zählen Unfallfolgen (inklusive Verbrennungen, abgetrennte Finger), Folgen von Tumorenoperationen oder Folgen radikaler Diäten und komplizierter Schwangerschaften (überschüssig gewordene Haut). In der Regel übernehmen die Krankenkassen die Behandlungskosten, da diese Behandlungen medizinisch indiziert, sprich notwendig sind.
Rein ästhetisch-kosmetisch motivierte Eingriffe muss man in der Regel aus eigener Tasche bezahlen. Im Falle von Kunstfehlern übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Behandlung der Folgeschäden und klagt diese beim Verursacher wieder ein. Es sind auch schon Fälle von kriminellem Abrechnungsbetrug aufgedeckt worden, in denen solch optische Maßnahmen fälschlicherweise als funktional notwendige Maßnahmen ausgegeben worden waren.
Auch müssen derartige Operationen in der Urlaubszeit vorgenommen werden. Krankschreibungen sind ohne medizinische Indikation nicht möglich.
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