Home » Geld & Finanzen » ... » Deutschland »

Rechtsform

Bei der Anlage in Immobilienfonds gibt es zwei Rechtsformen zu unterscheiden. Die für Sie sicherere ist die Kommanditgesellschaft. Eine Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft in der sich mehrere natürliche oder juristische Personen zu einer Kommanditgesellschaft (kurz KG) zusammenschließen.

Gesetzliche Grundlage sind die §§ 705ff BGB; 105-160 HGB. Daraus ergibt sich, dass sämtliche Gesellschafter im Handelsregister eingetragen werden. Neben real lebenden Personen können sich auch Firmen als Kommanditisten beteiligen. Eine KG muss zumindest aus einem Kommanditisten und einem Komplementär bestehen. Jeder Kommanditist haftet nur mit dem eingebrachten Vermögen. Auf den Komplementär findet diese Haftungsbeschränkung keine Anwendung, er haftet mit seinem gesamten persönlichen Vermögen. Eine gesetzliche Mindestkapitalanlage ist nicht vorgesehen, jedoch fordern die meisten Anbieter eine solche, um effektiv arbeiten zu können.

Die Gewinn- und Verlustverteilung wird durch einen Gesellschaftsvertrag bestimmt. Diesen schließen Sie mit dem Fondsanbieter.

Durch die Verteilung des Risikos auf mehrere Schultern sowie die Haftungsbeschränkung relativiert sich das Risiko.

Ähnlich aufgebaut ist auch die zweite Variante, die BGB Gesellschaft. Jedoch treten Sie hier als Gesellschafter ohne Haftungsbeschränkung auf und haften über die Einlage hinaus mit Ihrem persönlichem Vermögen. Es kann jedoch eine Haftungsbegrenzung im Vertrag eingefügt sein, diese muss dann jedoch ausdrücklich inhaltlich formuliert sein. Die gesetzliche Grundlage für die BGB Gesellschaft sind die §§ 705ff BGB. Achten Sie bitte vor der Zeichnung unbedingt auf die Rechtsform und sich ausführlich gegebenfalls beraten.
Suche
Neueste Seite
Riester Rente
Die Riester-Rente, ein Renner in der Altersversorgung des Deutschen
Anzeige