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Rechtsform
Zeichnen Sie einen Auslandsfonds bei einer deutschen Fondsgesellschaft werden Sie in der Regel Beteiligter in Form eines Kommanditisten. Eine Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft in der sich mehrere natürliche oder juristische Personen zu einer Kommanditgesellschaft (kurz KG) zusammenschließen.Gesetzliche Grundlage sind die §§ 705ff BGB; 105-160 HGB. Daraus ergibt sich, dass sämtliche Gesellschafter im Handelsregister eingetragen werden. Neben real lebenden Personen können sich auch Firmen als Kommanditisten beteiligen. Eine KG muss zumindest aus einem Kommanditisten und einem Komplementär bestehen. Jeder Kommanditist haftet nur mit dem eingebrachten Vermögen. Auf den Komplementär findet diese Haftungsbeschränkung keine Anwendung, er haftet mit seinem gesamten persönlichen Vermögen. Eine gesetzliche Mindestkapitalanlage ist nicht vorgesehen, jedoch fordern die meisten Anbieter eine solche, um effektiv arbeiten zu können.
Die Gewinn- und Verlustverteilung wird durch einen Gesellschaftsvertrag bestimmt. Diesen schließen Sie mit dem Fondsanbieter.
Durch die Verteilung des Risikos auf mehrere Schultern sowie die Haftungsbeschränkung relativiert sich das Risiko.
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