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Steuerliche Aspekte niederländischer Immobilienfonds
Um eine Doppelbesteuerung für Einnahmen aus dem Ausland im Inland zu vermeiden bestehen zwischen vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen. Insbesondere die Niederlanden setzen auf Steuervermeidung anstelle von aktivem Steuern sparen.Im Fall der Niederlande profitieren Sie als in Deutschland Lebender von den deutlich geringeren niederländischen Steuersätzen.
Die ausländischen Mieteinnahmen werden bei einer fiktiven Rendite von 4% pauschal mit 30% des Nettovermögenswertes besteuert. Der Nettovermögenswert ergibt sich abzüglich der Kosten. Dies entspricht 1,2% Renditeverlust.
Nach dem Doppelbesteuerungsrecht steht demjenigen Land, in welchem sich das unbewegliche Vermögen befindet das Besteuerungsrecht hinsichtlich einer Vermögenssteuer zu.
Da die Vermögenssteuer im Jahr 2001 in den Niederlanden abgeschafft wurde, fallen auch hier keine Steuern an.
Einige Besonderheiten gibt es bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu beachten. In diesem Bereich haben beide Länder das Steueranrecht, jedoch wird der in den Niederlanden entrichtete Betrag auf den Deutschen angerechnet. Eine Erstattung in dem Fall, dass die niederländische Erbschafts-/Schenkungssteuer über der Deutschen liegt, gibt es nicht.
In Deutschland gibt es den Progressionsvorbehalt zu beachten.
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