Riester-Rente

"Riester-Rente" oder "riestern" – das sind Worte, die seit der Rentenreform 2000/2001 immer wieder durch die Nachrichten geistern.
Die Riester-Rente ist nicht unumstritten. Immer wieder gab es Kritik in den Medien, und immer wieder wurde die Riester-Rente nachgebessert.
Nach wir vor allerdings ist sie eine beliebte Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge: Ende des Jahres 2006 gab es schon über 8 Millionen abgeschlossene Riester-Verträge.

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge, bei der die eingezahlten Beiträge in sogenannte "förderfähige Sparformen" wie beispielsweise spezielle private Rentenversicherungen fließen. Hauptsächlich geht es darum, ähnlich wie bei der Rürup-Rente, Geldanlangen, die der Altersvorsorge dienen mit steuerlichen Vergünstigungen (Sonderausgabenabzug) oder Zulagen (Altersvorsorgezulage) zu fördern. Ehepartner können, sofern Sie nicht selbst anspruchsberechtigt sind, sogenannten abgeleitete Verträge abschließen.

Je nach Familienstand, Anzahl der Kinder und abhängig von den eingezahlten Beiträgen kann die Höhe der Förderung bzw. der Steuerersparnis variieren. Ausgezahlt werden kann die Riester-Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr. Sie wird bis zum Tod des Beitragszahlers als Leibrente ausgezahlt. Nach dem Tod des Beitragszahlers kann der Ehepartner, vorausgesetzt er oder sie hat einen eigenen Riester-Vetrag, die Leistungen/Beiträge des Vertrages übernehmen. Stirbt der Beitragszahler vor Erreichen des Rentenalters, verfällt das eingezahlte Kapital es sei denn der Ehepartner hat einen eigenen Riester-Vertrag.



Die Riester-Rente ist eine sinnvolle Möglichkeit zu staatlich geförderten Absicherung im Alter für eine breite Bevölkerungsgruppe. Allerdings ist es vielleicht nicht die sinnvollste für Sie. Wir laden sie also ein, sich auf diesen Seiten weiter über die Möglichkeiten zur privaten Rentenversicherung zu informieren.
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