Rürup-Rente

Ähnlich wie die Riester-Rente ist die Rürup-Rente eine staatliche geförderte Möglichkeit zur Ergänzung der gesetzlichen Altersvorsorge ,mit dem Unterschied, dass nur über eine steuerliche Förderung verfügt, nicht aber die Möglichkeit von Zulagen durch den Staat vorsieht.



Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente ist die Rürup-Rente nicht umlagenfinanziert sondern kapitalgedeckt, das heisst, die eingezahlten Beisträge werden nicht direkt an die Leistungsnehmer ausgezahlt (wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung), sondern es werden aus den Beiträgen Sparanteile gebildet, die wiederum renditebringend investiert werden. Das so vermehrte Kapital dient dann der Altersversorgung.

Die Beiträge in eine Rürup-Rente sind gestaffelt als Sonderausgaben ansetzbar. 2008 können 66% der Beiträge angesetzt werden, ab 2025 werden es 100% sein. Im Gegenzug müssen - ebenfalls gestaffelt - die ausgezahlten Beträge versteuert werden.
Die Beiträge für eine Rürup-Rente müssen in sogenannte "föderungsfähige Sparformen" wie beispielsweise fondsgebundene Rentenversicherungen inverstiert werden. Die Rürup-Rente kann ab dem 60. Lebensjahr als Leibrente ausgezahlt werden und ist mit anderen Versicherungen zur Basisversorgung, wie zum Beispiel einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombinierbar.

Die Rürup-Rente richtet sich hauptsächlich an diejenigen, die aufgrund einer relativ hohen Besteuerung grosse Vorteile durch die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge haben. Das sind hauptsächlich Selbständige und leitende Angestellte mit einer relativ hohen Steuerbelastung.

Die Rürup-Rente ist auch kombinierbar mit anderen Versicherungen zur Basisversorgung wie der Berufsunfähigkeitsversicherung. Wir laden sie also ein, sich auf diesen Seiten zur privaten Rentenversicherung weiter zu informieren – damit Sie Ihre Rente genießen können.
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