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Steuerliche Aspekte

Auch in Tschechien locken steuerlich Vorteile, die oftmals auf einer geschickt geplanten Fondskonzeption beruhen. Vor allem für Anleger, welche den Steuerfreibetrag in Deutschland bereits ausgeschöpft haben, kommt eine Investition im Ausland, wie beispielsweise Tschechien in Betracht. Der Freibetrag in Tschechien beträgt 1256 Euro.

Die Einkommenssteuer beträgt in Tschechien zwischen 15-32%, die Grunderwerbssteuer lag im Jahr 2005 bei 3%. Meist wählen Fondsanbieter eine Konzeption über eine tschechische Zwischengesellschaft, so dass die Ausschüttungen des geschlossenen Immobilienfonds in der Regel steuerfrei sind und in Tschechien selbst keine Steuererklärung abgegeben werden muss. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens, findet das Einkommen in Deutschland lediglich unter dem Progressionsvorbehalt Berücksichtigung.

Es gilt jedoch zu beachten, dass das junge Steuersystem in Tschechien auch einige Risiken birgt. Es exisiert erst seit 1993 und kann auf keine langjährige Rechtsprechung zurückgreifen, so dass nicht immer klar ist, welche Möglichkeiten und Chancen in dem Steuersystem veranlagt sind. Ferner ist das tschechische Steuersystem einem dynamischen Wechsel unterworfen und eine Prognose für die Zukunft ist nicht immer zu machen.

Im Erbschaftsfall, fallen derzeit in Tschechien keine Steuern an. Werden Anteile des Fonds nach einer Haltedauer von 10 Jahren verkauft, fällt das Geschäft in Deutschland nicht mehr in die Spekulationsfrist und bleibt als privates Veräußerungsgeschäft steuerfrei. In Tschechien fallen ebenfalls keine Steuern an.

Die meisten Fondsanbieter, bieten ebenfalls einen steuerrechtlichen Service an, so dass der Verwaltungsaufwand für Sie sich auf ein Minimum beschränkt.
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