Home » Geld & Finanzen » ... » England »

Steuerliche Aspekte

Neben einem auffallend positiven Markt weist England auch ein anlegerfreundliches Steuersystem vor. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung besteht zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen, so dass die Einkünfte lediglich nach englischem Steuerrecht angegeben werden müssen und in Deutschland lediglich beim Progessionsvorbehalt Berücksichtigung finden.

Auf Gehalt, Lohn, Zuschläge sowie andere in Großbritannien erzielte Einkünfte zum Beispiel aus Miete und Verpachtung muss eine Einkommenssteuer abgeführt werden. Diese ist in drei Stufen unterteilt. Die Lower-Rate bis zu einem Einkommen von 1.920GBP beträgt 10% in der nächst höheren Stufe werden 22% Steuern fällig und in der abschließenden Higher Rate ab einem Einkommen von 29.900 GBP werden 40% der Einkünfte als Einkommenssteuer abgeführt. Jedoch erfreut sich der Kapitalanleger in England an vergleichseweise hohen Grundfreibeträgen. Dieser beträgt in England derzeit 4.615 GBP und steigt ab einem Alter von 66 nochmals an. Die Mehrwertsteuer, VAT genannt, beträgt in Nordirland und Großbritannien 17,5%, jedoch sind Mieten hiervon ausgenommen.

Nicht umhin kommt man jedoch um die Abführung der Council Tax, der Gemeindesteuer. Diese bemisst sich nach dem Wert des Grundbesitzes.

Insgesamt läßt sich festhalten, dass in England gute steuerliche Rahmenbedingungen für eine Investition in geschlossene Immobilienfonds herrschen, dies liegt nicht zuletzt an den anlegerfreundlichen Freibeträgen. Bis zu einem Investitionsvolumen von 55.000 GBP sind die Renditen in der Regel steuerfrei.
Suche
Neueste Seite
Riester Rente
Die Riester-Rente, ein Renner in der Altersversorgung des Deutschen
Anzeige