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Geschlossene Immobilienfonds in Frankreich: Steuerliche Aspekte

Das französische Steuersystem zählt sicherlich nicht zu den anlegerfreundlichsten, dennoch lassen sich durch eine geschickte Fondskonzeption und hohe Renditen gute Gewinne erwirtschaften. Grundsätzlich ist das französische Steuersystem zentralistisch angelegt. Es gibt keine Freibeträge, die ein Anleger ausschöpfen kann. Auch im Falle einer Familienerbschaft muss der Anleger sich auf beträchtliche Steuerzahlungen einstellen.

Es bestehen zwei Prinzipien im französischen Steuersystem.

Zum einen gilt das Territorialprinzip, das heißt die Steuern werden in dem Land erhoben, indem sie erwirtschaftet wurden. Um eine Doppelbesteuerung zu verhindern wurden Doppelbesteuerungsabkommen mit allen europäischen Ländern geschlossen, so dass in Deutschland in der Regel keine Steuerzahlungen für Mieteinnahmen aus französischen Objekten anfallen.

Ausschüttungen aus ausländischen Betriebsstätten hingegen sind in Frankreich steuerfrei.

Nach dem Steueranrechnungssystem wird die von der Kapitalgesellschaft gezahlte Körperschaftssteuer voll auf die Einkommenssteuer des einzelnen Gesellschafters angerechnet. Allerdings müssen Anleger, denen dies Prinzip zu gute kommen soll in der Regel in Frankreich wohnhaft sein. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland kommen jedoch auch deutsche, natürliche Personen in den Genuss der Steueranrechnung.

Die Steuersätze im einzelnen:


Mehrwertsteuer: in der Regel 20,6%
Körperschaftssteuer: 36,66%
Gewerbesteuer: sie wird von den Regionalbehörden jährlich festgesetzt. Die Höchstgrenze liegt bei 4%.
Einkommenssteuer: Es besteht ein progressiver Steuersatz von 12-56%. Die reale Steuerbelastung kann jedoch durch diverse Anrechnungen und unter Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommen gemindert werden. Zu näheren Details fragen Sie bitte Ihren Steuerberater und lassen sich ausführlich beraten.
Lokale Steuern: Grundstücks- oder Wohnungssteuern können von den Gemeinden festgelegt werden.
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