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Geschlossene Immobilienfonds in Österreich: Steuerliche Aspekte

Besonders attraktiv für Anleger in geschlossene Immobilienfonds in Österreich ist die Tatsache, dass in Österreich keine Steuern auf Mieteinnahmen anfallen.

Auch fallen auf die Renditen aus Immobilienfonds weder Erbschafts- noch Schenkungssteuern an. Bei der Veräußerung des Objekts gilt eine 10 jährige Spekulationsfrist.

Fallen aus dem Gewinn der Veräußerung Erbschafts- oder Schenkungssteuern an, werden diese nach dem Doppelbesteuerungsabkommen auf die in Deutschland zu zahlenden Steuern angerechnet. Gerade dieses Steuerparadies für Immobilienanleger macht Österreich zu einem hoch interessanten Investitionsstandort. Dennoch sollten Sie sich vor Zeichnung einen geschlossenen Fonds ausführlich beraten lassen.
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