Rechtsform bei Schiffsbeteiligungen
Eine Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft in der sich mehrere natürliche oder juristische Personen zu einer Kommanditgesellschaft (kurz KG) zusammenschließen.Gesetzliche Grundlage sind die §§ 705ff BGB; 105-160 HGB. Daraus ergibt sich, dass sämtliche Gesellschafter im Handelsregister eingetragen werden. Für die Gründung reicht hingegen schon die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen aus.
Neben real lebenden Personen können sich auch Firmen als Kommanditisten beteiligen. Eine KG muss zumindest aus einem Kommanditisten und einem Komplementär bestehen. Bei einer Schiffsbeteiligung werden Sie als Kommanditist tätig. Jeder Kommanditist haftet nur mit dem eingebrachten Vermögen. Das heißt sollten Forderungen der Gläubiger nicht mehr aus den Einnahmen des Betriebes des Schiffes befriedigt werden können, verlieren Sie nicht mehr Geld, als Sie anfangs eingelegt haben. Auf den Komplementär findet diese Haftungsbeschränkung keine Anwendung, er haftet mit seinem gesamten persönlichen Vermögen. Eine gesetzliche Mindestkapitalanlage ist nicht vorgesehen, jedoch fordern die meisten Anbieter eine solche, um effektiv arbeiten zu können.
Die Gewinn- und Verlustverteilung wird durch einen Gesellschaftsvertrag bestimmt. Diesen schließen Sie mit dem Fondsanbieter bei Abschluss einer Beteiligung.
Durch die Verteilung des Risikos auf mehrere Schultern sowie die Haftungsbeschränkung relativiert sich das Risiko einer Schiffsbeteiligung.
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