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Rechtsform bei Dubaifonds

Wenn Sie einen Auslandsfonds bei einer deutschen Fondsgesellschaft zeichnen, werden Sie i. d. R. Beteiligter in Form Rechtsform eines Kommanditisten. Eine Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft in der sich mehrere natürliche oder juristische Personen zu einer Kommanditgesellschaft (in Kurzform als KG bezeichnet) zusammenschließen.

Gesetzliche Grundlage sind die §§ 705ff BGB; 105-160 HGB. Das bedeutet, dass sämtliche Gesellschafter in das Handelsregister eingetragen werden. Neben real lebenden Personen können sich aber auch Firmen als Kommanditisten beteiligen. Eine KG muss zumindest aus einem Kommanditisten und einem Komplementär bestehen. Jeder Kommanditist haftet nur mit dem eingebrachten Vermögen es ist folglich eine Haftungsbegrenzung gegeben. Auf den Komplementär findet diese Haftungsbeschränkung keine Anwendung, er haftet mit seinem kompletten persönlichen Vermögen. Eine gesetzliche Mindestkapitalanlage ist nicht vorgesehen, jedoch fordern die meisten Anbieter eine solche, um effektiv arbeiten zu können.

Die Gewinn- und Verlustverteilung wird durch einen Gesellschaftsvertrag bestimmt.

Der Gesellschaftsvertrag wird mit dem Fondsanbieter geschlossen.

Durch die Verteilung des Risikos auf mehrere Schultern sowie die Haftungsbeschränkung relativiert sich das Risiko.

Insbesondere in Dubai ist jedoch nicht nur die Rechtsform des Fondsanbieters für Sie interessant, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen vor Ort. Diese sind in Dubai noch nicht abschließend geklärt und bergen einige Risiken, welche vertraglich geregelt werden. Bitte informieren Sie sich auch hinsichtlich der rechtlichen Seite umfassend, da viele bekannte europäische Rechtsinstitute in Dubai nicht unbedingt gelten.
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